Beherbergungsvertrag
AGB & Rechtliches
Für das Hotel Havergoh gilt der DEHOGA-Beherbergungsvertrag mit den spezifischen Geschäftsbedingungen - AGB - des Hotels Havergoh.
Die Kontaktadresse des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Lippe e.V. finden Sie unter der Rubrik "Impressum".
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Kurort Bad Meinberg
Das Hotel Havergoh bietet seit 2004 keine kur- und gesundheitsspezifische Leistungen an bzw. die örtlichen Heilmittel sind über unser Hotel nicht buchbar.
Unser 150-jähriges Hotel liegt in der Ortslage des staatlich anerkannten Kurbezirkes Bad Meinberg der Stadt Horn-Bad Meinberg. Es gilt daher:
- Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und im Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verankert. Er wird von der Stadt Horn-Bad Meinberg erhoben und der GesUndTouristik GmbH für die Bereitstellung von Einrichtungen, die Kur- und Erholungszwecken dienen, zur Verfügung gestellt.
- Gemäß des Kurortegesetz NRW ist Bad Meinberg Kurort mit staatlicher Anerkennung und berechtigt einen Kurbeitrag zu erheben.
- Gemäß der Satzung der Stadt Horn-Bad Meinberg besteht Kurbeitragspflicht.
- Der örtliche Kurbeitrag der GesUndTourismus GmbH ist in den veröffentlichten Hotelpreisen für Privatreisende enthalten.
- Gemäß der städtischen Satzung §7. ist das Hotel verpflichtet, die Kurbeitragspflicht beim Gast einzufordern.
- Satzung §2. Nicht-Kurbeitragspflichtig ist: Beruflich bedingte Übernachtungen und Kinder unter 14. Lebensjahr. Für diese Gästegruppe gelten unsere ÜF-Sonderkonditionen für Firmenkunden und Kinder / Jugendliche.
Rechtliches:
- Kurbeitrag Bad Meinberg gemäß der Satzung über den Kurbeitrag Bad Meinberg der Stadt Horn-Bad Meinberg vom 02.02.2017
- § 2.1. Kurbeitragspflichtig ist, wer im Kurgebiet Unterkunft nimmt,.... ·
- § 2.3. N i c h t Kurbeitragspflichtig ist:
- wer seinem Beruf nachgeht !
- wer vor Ort eine Schulung / Fortbildung besucht !
- wer unter 14 Jahre alt ist !
- d.h. für Sie als Gast:
- wir als Hotelier legen Ihnen das Befreiungsformular „Bestätigung für eigenberufliche Tätigkeiten“ bzw. „Arbeitgeberbestätigung“ vor.
- jeder anreisende, nicht kurbeitragspflichtige, Gast hat gemäß Kurbeitragssatzung zu unterschreiben.
- Haftung (§ 7.)
- Sie als Gast sind für den Betrag haftend!
- Der Hotelier ist per Kurbeitrags-Satzung der Stadt Horn-Bad Meinberg verpflichtet von Ihnen den Kurbeitrag zu erheben.
- d.h. für Sie als Gast:
- der Hotelier kassiert im Auftrag der GesUndTourismus H-BM GmbH und leitet die Summe weiter.
- wenn Sie den Kurbeitrag nicht zahlen, sind wir gemäß Satzung verpflichtet dieses der GesUndTourismus HBM GmbH -- Parkstraße 10 Tourist-Info um Kurtheater / -gastzentrum 32805 Horn-Bad Meinberg -- umgehend schriftlich anzuzeigen.
- die Stadt H-BM fordert von Ihnen die Summe per Heranziehungsbescheid gemäß Abgabenordnung NRW und Veraltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRS v. 19.02.2003).
- Auskunftspflicht (§ 7.)
- Wir sind als Hotelier gesetzlich verpflichtet, Namen, Vornamen, vollständige Adresse, Anreise- und Abreisedatum dem Betreiber des Bades (GesUndTouristik H-BM GmbH) schriftlich zu melden!
- Höhe des Kurbeitrages pro Tag (Satzung der Stadt Horn-Bad Meinberg "Kurbeitragssatzung § 6. – Anlage v. 2. v. 02.02.2017")
- Der Kurbeitrag wird nach der Dauer des Aufenthaltes bemessen
- und beträgt pro Tag € 1,60
- Auskünfte & Kritik der Leistungen im Rahmen des Kurbeitrages erteilt:
- Der Bürgermeister der Stadt Horn - Bad Meinberg -- Marktplatz 4 -- 32805 Horn - Bad Meinberg Rechtskontakt: poststelle(at)vps.horn-badmeinberg.de
- Die Geschäftsführung der GesUndTourismus Horn - Bad Meinberg GmbH -- Parkstraße 10 -- 32805 Horn - Bad Meinberg Kontakt: stadtmarketing(at)horn-badmeinberg.de bzw. Infos auf www.hornbadmeinberg.de
- Rechtsmittel (Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrag § 9.)
- Nur der Beitragshaftende kann Rechtsmittel einlegen!
- D.h., für Sie als Gast, nur Sie können nur schriftlich eine „Anfechtungsklage gegen die Erhebung des Kurbeitrages Bad Meinberg“ beim Verwaltungsgericht Minden, Postfach 3240 – 32389 Minden, erheben !